Biotopverbundplanung Mosbach

Den Verlust unserer Artenvielfalt zu stoppen ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Um diesem fortschreitenden Rückgang der Biodiversität entgegenzutreten, hat die Stadt Mosbach eine Biotopverbundplanung beauftragt.

Hintergrund

Der Biotopverbund ist durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben und wird konkretisiert durch das Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg. Zur Erhaltung der heimischen Artenvielfalt soll bis 2030 der landesweite Biotopverbund auf 15 % der Offenlandfläche erweitert werden.

Unter dem Biotopverbund ist ein Netz an funktional miteinander verbundenen Lebensräumen von Tieren und Pflanzen zu verstehen. Das Ziel der Planung ist es, bereits vorhandene Lebensräume aufzuwerten und miteinander zu vernetzen – etwa durch entsprechende Pflege. Hierdurch soll wieder ein Austausch der Arten untereinander und somit die biologische Vielfalt ermöglicht werden. Dies kommt vor allem weniger mobilen Arten wie Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Wildbienen oder Schmetterlingen zugute.

Weitere Informationen: Biotopverbund - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Biotopverbundplanung in Mosbach

Im Dezember 2022 hat die Stadt Mosbach die Biotopverbundplanung in Auftrag gegeben. In einem ersten Schritt wurden die existierenden Biotope und Biotopverbundelemente vor Ort ausgewertet. Daraufhin wurden Flächenpotenziale ermittelt und mögliche Maßnahmen abgeleitet.

Durch ein Maßnahmenkonzept wird die Sicherung und Aufwertung bestehender Biotope, aber auch die mögliche Erweiterung und Neuschaffung von Lebensräumen konkretisiert.

Die anschließende Umsetzung des Konzepts ist für die teilnehmenden Gemeinden nicht verpflichtend und soll maßgeblich über freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Maßnahmen werden vorrangig auf Flächen ausgeführt, die im Eigentum der Stadt Mosbach sind oder durch Flächentausch oder Kauf erworben werden können.

Aber auch private Eigentümer, Landwirte und Unternehmen sind aufgerufen, sich freiwillig zu beteiligen; ein finanzieller Ausgleich für die Bewirtschafter ist vorgesehen.

2024 soll die Planung abgeschlossen und erste Maßnahmen umgesetzt werden.