Nach der Ankunft: anmelden und registrieren
Wenn Geflüchtete in Mosbach ankommen, müssen sie sich zeitnah bei der Stadtverwaltung Mosbach anmelden / registrieren lassen:
Die Meldung von angekommen Personen erfolgt bei der Gemeinde, mit Ausweisdokumenten
- sämtliche personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, etc.
- Angaben über vorhandene Ausweisdokumente
- Angaben zum Familienverbund
- Wohnungsgeberbestätigung
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter im Rathaus, Hauptstr. 29, 74821 Mosbach:
Kontakt
Einwohnerwesen und Soziale Angelegenheiten
- Einwohnerwesen
Einwohnerwesen und Soziale Angelegenheiten
- Wohngeldsachbearbeitung (Buchstaben S - Z)
Personal und Organisation
Einwohnerwesen und Soziale Angelegenheiten
- Einwohnerwesen
oder Verwaltungsstelle Neckarelz, Martin-Luther-Str. 2, 74821 Mosbach
Tel. +49 (6261) 82-3 10, 82-3 14, 82-3 11, 82-3 12 oder per E-Mail.
Die Geflüchteten aus der Ukraine müssen in der Ausländerbehörde registriert werden. Für Geflüchtete aus der Stadt Mosbach ist die Ausländerbehörde Mosbach zuständig. Wichtig ist, dass eine Person zu dem Registrierungstermin mitkommt, die als Übersetzer behilflich sein kann. Außerdem ist der Reisepass mitzubringen.
Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis.
Ausländerbehörde Stadt Mosbach:
Ausländer- und Asylwesen - Abteilungsleiter, Sonderfälle
Kontakte für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:
Asylwesen
- Sachbearbeitung (Buchstabe A-C)
- Sachbearbeitung Ukraine (Buchstabe E-M)
Asylwesen
- Sachbearbeitung (Buchstabe K-Z)
- Sachbearbeitung Ukraine (Buchstabe N-Z)
Merkblätter zu konsularischen Dienstleistungen in ukrainischer Sprache:
Vom ukrainischen Generalkonsulat gibt es Merkblätter für konsularische Dienstleistungen in ukrainischer Sprache:
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