Bundestagswahl 2025
Allgemeine Informationen
Die Wahl findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt.
Die Mehrheit der Abgeordneten verweigerte dem Kanzler erwartungsgemäß das Vertrauen. Damit ist der Weg für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen frei.
Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen.
Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Briefwahl
Wahlscheinantrag / Briefwahlunterlagen bequem per Internet beantragen
Zur voraussichtlich stattfindenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für alle Wahlberechtigten die Beantragung eines Wahlscheines auf elektronischem Weg an.
Hier Wahlschein zur Bundestagswahl am 23.02.2025 online beantragen.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.
ACHTUNG!:
Die Onlineoption steht bis längstens Dienstag, 18.02.2025, 12.00 Uhr, zur Verfügung!
Danach ist eine Wahlschein-(Briefwahl)Beantragung bis Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr möglich.
Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Wahlamt der Stadtverwaltung Mosbach, Hauptstraße 29 (Erdgeschoss Verwaltungsgebäude) erforderlich, da eine Übersendung der Briefwahlunterlagen an den/die Wahlberechtigte/n nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung / Ihren Personalausweis mit - Vielen Dank!
Für kurzfristig erkrankte oder abgesonderte Personen besteht am Wahltag selbst bis 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Tel. 06261/82-237.
Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden. Die Stimmzettellieferung erfolgt Anfang Februar, erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.
Hinweis zum Datenschutz (Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO):
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
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Wahlergebnis
Ansprechpartner
Einwohnerwesen und soziale Angelegenheiten - Abteilungsleitung
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