Rund ums Testen
Der Bund hat angekündigt, zum 1. März 2023 die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und die Maskenpflicht für Personal, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern aufzuheben.
Weitere Informationen folgen.
Zu den wichtigsten Werkzeugen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gehören Tests. Tests helfen dabei, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu durchbrechen. Sie können zudem zusätzliche Sicherheit im Alltag geben.
Wo kann ich mich testen lassen?
Hier finden Sie eine Übersicht der Angebote von Schnell- bzw. PCR-Tests
- im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis
- speziell in Mosbach:
- DRK-Testcenter am Krankenhaus
Knopfweg 1, 74821 Mosbach
Öffnungszeiten, Terminbuchung und Informationen: Online-Terminbuchung (dein-schnell-test.de) - KQ Testzentrum
Hauptstraße 74 (ehemals Sport Förschner), 74821 Mosbach
Kontakt: Tel. 0176/84333603, info@testzentrummosbach.de
Info und Öffnungszeiten: www.testzentrummosbach.de - Covid-Zentrum Mosbach
Odenwaldstraße 31, 74821 Mosbach
Kontakt: Tel. 0152/01327439, test@covidzentrum-mosbach.de
Terminbuchung und Öffnungszeiten: www.covid-zentrum-mosbach.de
Auch ohne vorherige Terminbuchung möglich
Schnelltests & PCR-Tests
Ihr Test ist positiv?
Aktualisierung 16.11.2022:
Das Sozialministerium B-W hat die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen (171 KB) notverkündet. Die Verordnung tritt am Mittwoch, 16. November 2022, in Kraft und ersetzt die bisherige Corona-Verordnung Absonderung.
Was bedeutet das?
Wer mittels PCR-Test oder (überwachtem) Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich absondern. Die Absonderungspflicht greift und endet unabhängig davon, ob der bzw. die Betroffene coronaspezifische Symptome hat. Die Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisgabe (= Bekanntwerden des Laborbefundes oder Schnelltestergebnisses). Die Absonderungspflicht endet fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers.
Ausnahme:
Die Absonderungspflicht gilt nicht für noch nicht eingeschulte Kinder, im Freien bei Einhalten eines Mindestabstands, bei Kontakt ausschließlich mit anderen positiv getesteten Personen oder wenn eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen wird.
Ausnahme von der Ausnahme:
Die Ausnahmen von der Absonderungspflicht gelten nicht in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, Massenunterkünften und Justiz-vollzugsanstalten, soweit es sich nicht um Personen handelt, die in der jeweiligen Einrichtung behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden sowie für weitere eng begrenzte Personengruppen.
Weitere Informationen zu Absonderung und Isolation finden sich auch auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
FAQ:
Grundlegende Informationen und FAQs zu Corona-Testungen (Merkblätter, Selbst-, Schnell und PCR-Tests, Freitesten): Seiten des Landes.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests: Seiten der Bundesregierung.
Informationen rund ums Testen: Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Informationen zu Betrieblichem Infektionsschutz/Corona-Tests bei der Arbeit: Seiten des BMAS.
Nationale Teststrategie und Coronavirus-Testverordnung.
Neufassung vom 30.06.2022: Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests.
Aktuelle Hinweise für Reisende / digitale Einreiseanmeldung.
Weiterführende Links:
- Informationen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für Reisende
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete (RKI)
- Information zur Anerkennung von molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland
- Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes
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