OB Stipp in den Vorsitz des Sozialausschusses des Städtetages gewählt
Der Mosbacher OB Stipp ist nun stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses des Städtetags Baden-Württemberg.
Der Mosbacher Oberbürgermeister Julian Stipp wurde diese Woche zum stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses des Städtetags Baden-Württemberg gewählt.
Gemeinsam mit dem neu gewählten Vorsitzenden Roland Kaiser, Sozialdezernent in Baden-Baden, wird OB Stipp sich für eine starke, soziale und solidarische Kommunalgemeinschaft einsetzen.
„Es ist mir eine große Ehre, heute als stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses im Städtetag gewählt worden zu sein“, so OB Stipp. „Die Zukunft des Sozialstaates entscheidet sich in der kommunalen Familie. Der Sozialausschuss des Städtetages ist hierfür eine wichtige Stimme.“
Über den Städtetag Baden-Württemberg
Die wesentlichen Aufgaben des Städtetages Baden-Württemberg bestehen in der Vertretung der Interessen seiner 205 Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union.
Die Mitglieder des Verbandes werden insbesondere über das für sie wichtige politische Geschehen und über aktuelle Entwicklungen im Gesetzgebungs- und Verwaltungsbereich unterrichtet. Weiterhin unterrichtet der Verband seine Mitglieder über Hinweise für die Verwaltung auf Grundlage entsprechender Untersuchungen, Erhebungen oder Projekte. Sie werden vom Städtetag Baden-Württemberg in einzelnen kommunalen Angelegenheiten beraten und vertreten.
Ebenso organisiert und führt der Städtetag Erfahrungsaustausche unter seinen Mitgliedern durch, beispielsweise in Form von Umfragen zu kommunalrelevanten und aktuellen Themen. Durch die erstgenannte Funktion nimmt der Städtetag Baden-Württemberg auch seinen Verfassungsauftrag nach Artikel 71 Abs. 4 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wahr ("Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände berühren, sind diese oder ihre Zusammenschlüsse zu hören"). Eine weitere Aufgabe ist die Vertretung der Städte gegenüber anderen Verbänden, Organisationen und Körperschaften, auch zum Abschluss von juristischen Vereinbarungen.


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