Tabakerzeugnisse
Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Neben Zigaretten- und Pfeifentabak gehört dazu auch Tabak, der nicht verbrannt wird, wie zum Beispiel Kau- oder Schnupftabak.
Diese Produkte und verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen ebenfalls den rechtlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und werden darauf geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben.
Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette).
Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob
- verbotene Stoffe enthalten sind,
- festgelegte Höchstmengen eingehalten werden
- und
- Warnhinweise auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Rauchens auf der Verpackung angebracht sind.
Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie beispielsweise Rauchverbote, Werbeverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen.
Vertiefende Informationen
- Tabak und Tabakerzeugnisse - Chemische und Veterinäruntersuchungsämter
- Tabakwaren - Verbraucherportal-BW
- Tabak - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - für Unternehmen
- Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - für Verbraucher
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
07.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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