Private Heizöltanks vor 1994 müssen geprüft werden
In der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" sind für in den letzten Jahrzehnten in Betrieb genommene Anlagen Prüfungstermine definiert.
Das Landratsamt weist im Zusammenhang mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darauf hin, dass zum 1. August 2025 eine weitere Übergangsfrist für Anlagen endet.
Betroffen sind hiervon u. a. Heizöllageranlagen (ab 1 m³) in insbesondere Wasserschutzgebieten (Zone I-IIIA), die im Zeitraum vom 1. Januar 1983 bis 31. Dezember 1993 in Betrieb genommen wurden, welche nun spätestens bis zum 1. August 2025 erstmalig zu prüfen sind.
Weitergehende Informationen liefert ein Informationsblatt des Landratsamt NOK.
Hier finden Sie eine Liste der anerkannten Sachverständigenorganisationen, welche die Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen dürfen.
Eine Möglichkeit zur Einsicht in die Wasserschutzgebiete des Neckar-Odenwald-Kreises besteht u. a. über den Daten- und Kartendienst der LUBW.
Bei fachtechnischen Fragen können Sie sich gerne an das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Umwelt-Technik und Naturschutz wenden:
David Weber
Umwelt-Technik
Email: david.weber@neckar-odenwald-kreis.de
Telefon: 06261 84-1752
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