Infos zur Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 finden nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition vorgezogene Neuwahlen zum Deutschen Bundestag statt.
Das 2023 überarbeite Wahlrecht weist weiterhin den Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der jüngsten Änderung des Wahlrechts war die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und die Vorhersehbarkeit von dessen Größe.
Zwar lag nach dem alten Wahlrecht die gesetzliche Regelgröße bei 598. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten war die tatsächliche Bundestagsgröße jedoch erheblichen Schwankungen unterworfen und war nach der Wahl des 20. Deutschen Bundestages auf 736 Abgeordnete angewachsen. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten gesetzlich auf 630 beschränkt. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Mosbach liegt im Wahlkreis 276 Odenwald-Tauber mit über 200.000 Wahlberechtigten (in Mosbach sind es über 16.000).
Auch künftig können bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden: die Erststimme für einen Wahlkreisbewerber vor Ort in einem der Wahlkreise und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages ist allein das Ergebnis der Zweitstimmen. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommen. Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen nicht mehr.
Weitergehende Informationen zum Wahlsystem und Wahlrecht, zu den zur Wahl stehenden Parteien, den Wahlprogrammen und den Spitzenkandierenden, Umfragen und Erklärvideos sowie FAQs und vieles mehr finden sich auf der Seite www.bundestagswahl-bw.de, einem Service der Landeszentrale für politische Bildung BW. Es wird auch ein Angebot in leichter Sprache zur Verfügung gestellt.
In Mosbach gibt es 16 Wahlbezirke mit barrierefreien Wahllokalen, in denen zwischen 8 und 18 Uhr gewählt werden kann. Details zum Wahllokal, in dem der Wahlberechtigte wählen darf, finden sich auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung, die im Laufe des Januars zugestellt wurde. Zur Stimmabgabe im Wahllokal muss die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitgebracht werden.
Wer nicht vor Ort im Wahllokal wählen möchte bzw. verhindert ist, hat die Möglichkeit, Briefwahl (online, per Post oder persönlich) zu beantragen. Durch den vorgezogenen Wahltermin ist das Zeitfenster für die Briefwahl jedoch deutlich knapper als sonst üblich. Alle Informationen hierzu finden sich auf dieser Seite.
Bei Fragen steht das Wahlamt unter wahlen@mosbach.de bzw. Tel. 06261 82237 zur Verfügung.
Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl finden sich auf dieser Seite:
- Amtliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.
- Öffentliche Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025
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