Weiterführende Informationen
Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein.
Lassen Sie Sich in ihrem eigenen Interesse von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten.
Diese unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.
Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Vertiefende Informationen
- Broschüren
- "Erben und Vererben" - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- "Das Erbrecht - praktische Hinweise" - Justizministerium Baden-Württemberg
- "Stiftungen" - Innenministerium Baden-Württemberg
- Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen an einen Nachfolger zu übertragen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die Lebenslage "Unternehmensnachfolge".
- Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Formulare:
Freigabevermerk
Stand: 18.06.2024
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
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