Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben

Das Land Baden-Württemberg lobt jährlich in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus. Die Ausschreibungsfrist endet am 30. April.

Landeswappen B-W

Mit dem Landespreis sollen beispielhafte Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg öffentlich gewürdigt werden; Leistungen, die nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit und Geld erbracht werden. Daher lobt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus, der bereits seit 1982 jährlich verliehen wird.

Der Preis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000 Euro, zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro, einem Jugendförderpreis zu 2.500 Euro, einem Schülerpreis zu 2.500 Euro und einem Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro. Zusätzlich können Anerkennungsurkunden erteilt werden.

Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf eigener Forschungsleistung beruhen. Die Werke dürfen nicht im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung bzw. einer darauf aufbauenden beruflichen
Tätigkeit stehen. Eine Arbeit kann nur einmal eingereicht werden. Bereits ausgezeichnete Preisträgerinnen und Preisträger werden nicht mehr berücksichtigt. Nach dem 30. Lebensjahr können sich Jugendförderpreisträger/innen sowie Schülerpreisträger/innen erneut bewerben. Für den Schülerpreis können Arbeiten eingereicht werden, die wissenschaftlichen Kriterien noch nicht voll entsprechen.

Arbeiten zu folgenden Gebieten, die in einer Verbindung zu Baden-Württemberg stehen, können insbesondere ausgezeichnet werden:
- Orts-, Regional- und Landesgeschichte, auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
- Neue Heimat in Baden-Württemberg
- Heimatmuseen, Heimatforschung
- Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz
- Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
- Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
- Kunst und Architektur
- Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
- Volksmusik, Volkstanz, Tracht
- Bevölkerung und Minderheiten
- Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige ehrenamtlich tätige Jury. Die Beurteilung der eingereichten Werke erfolgt bis Ende September 2024. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung wird voraussichtlich am Donnerstag, 21. November 2024 in Nattheim stattfinden.

Zum Wettbewerb sind einzureichen:
➼ Bewerbungsbogen (Download unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de)
➼ ein Exemplar des Werkes 

Einsendeschluss ist der 30. April 2024 (Schülerpreis: 23. Juni 2024)