Grundsteuer 2024 – erste Rate am 15. Februar fällig

Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden an die rechtzeitige Zahlung erinnert.

Grundsteuer, (c) Canva

Die Stadtverwaltung Mosbach hat im Januar die Grundsteuerbescheide 2024 an alle Steuerpflichtigen zugestellt. Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden an die rechtzeitige Zahlung der fälligen Grundsteuerrate/n zum 15. Februar, 15. Mai, evtl. 1. Juli (Jahreszahler), 15. August und 15. November 2024 erinnert. Eine verspätete Zahlung hat Säumniszuschläge und Mahngebühren zur Folge.
 
Damit Fälligkeitstermine nicht mehr in Vergessenheit geraten und dadurch Zuschläge und Gebühren entstehen, wird empfohlen, der Stadtkasse Mosbach ein Lastschriftmandat zu erteilen. Das Formular kann auf dieser Seite heruntergeladen oder auf Wunsch durch die Stadtkasse per Post zugesendet werden. Dadurch wird den Bürgern der Weg zur Bank erspart und die Stadtkasse Mosbach kann ihren Verwaltungsaufwand vermindern. Das Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.