Anträge für ELR-Förderung 2027 bis Ende August stellen

Das ELR-Förderprogramm 2027 stellt zum Beispiel die Umnutzung vorhandener Bausubstanz sowie die umfassende Modernisierung älterer Wohnhäuser in Kombination mit Klimaschutz und Klimaanpassung in den Mittelpunkt der Förderung. 

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Verstärkt stehen im Programm 2027 erneut der Klimaschutz und die Klimaanpassung im Mittelpunkt der Förderung. Auch in einigen Teilbereichen im Gebiet der Stadt Mosbach ist eine ELR-Förderung möglich.
 
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Förderfähig sind zum Beispiel die Umnutzung vorhandener Bausubstanz sowie die umfassende Modernisierung älterer Wohnhäuser. Ziel der aktuellen Ausschreibung des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne und daran angrenzender Gebiete zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
 
Interessierte, die ein Projekt im Jahr 2027 planen, können sich an Frau Starke, Abteilung Stadtplanung, E-Mail: c.starke@mosbach.de, Tel. 82-446 (Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung) bzw. Herrn Weiß, Wirtschaftsförderung, E-Mail: f.weiss@mosbach.de, Tel. 82-473 (Förderschwerpunkt Arbeiten/Grundversorgung) wenden.

Die Anträge müssen bei der Stadtverwaltung Mosbach zur weiteren Bearbeitung bis spätestens Ende August 2026 eingereicht werden.
 
Weitere Informationen gibt es auf diesen Seiten.