Angebote der Agentur für Arbeit und Jobcenter
Die Agentur für Arbeit und ihre Kooperationspartner bieten vielfältige Veranstaltungen zur Berufsberatung, Weiterbildung und Arbeitsmarktorientierung an - sowohl in Präsenz als auch online.
Webinar am 17. Juni: Teilzeitausbildung
Ausbildung in Teilzeit? Das geht! In nur 90 Minuten kann man im Webinar erfahren, wie Menschen mit familiärer Verantwortung oder solche, die nebenbei Sprachkenntnisse erwerben möchten, sowie Quereinsteigende für ein Unternehmen gewonnen werden können.
Dieses unentdeckte Fachkräftepotenzial kann für Unternehmen eine wichtige Rolle spielen, zumal sich Teilzeitauszubildende oft durch viele Soft Skills hervorheben.
Anja Tschanter, Expertin für Teilzeitausbildung und Teil des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg, erklärt den Ablauf einer Ausbildung in Teilzeit und gibt Erfahrungen weiter. Sie wird unterstützt von Tarla Naffin (AJO e.V.) und Andrea Edelmaier (SAB gGmbH).
Das Webinar findet am Mittwoch, 17. Juni 2026 von 12:00 bis 13:30 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter https://eveeno.com/teilzeitausbildung2026
Der Link zur Veranstaltung wird nach Bestätigung der Anmeldung versendet. Die Teilnahme ist möglich per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone.
Dieses Webinar ist Teil der Initiative "Think BIG" der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Baden-Württemberg.
„RUN"- die Lehrstellenbörse Mosbach am 23. Juni
Für Jugendliche, die noch eine Ausbildungsstelle für 2026 suchen oder bereits für 2027, veranstaltet die Agentur für Arbeit Mosbach am Dienstag, 23. Juni von 10 bis 13:30 Uhr die Lehrstellenbörse „RUN“.
An diesem Tag können interessierte Jugendliche und rund 30 ausstellenden Betriebe in Kontakt treten. Im Idealfall vereinbaren Sie direkt ein Praktikum. Mit dabei sind neben der Stadtverwaltung Mosbach Betriebe aus der Industrie, dem Handwerk, dem öffentlichen Dienst, der Polizei und dem Pflegebereich.
Und es ist noch mehr geboten: Interessierte können mit VR-Brillen in Welt der Berufe eintauchen. Es besteht die Möglichkeit, Bewerbungsunterlagen sichten zu lassen (bitte in ausgedruckter Form mitbringen).
Die Berufsberaterinnen und -berater stehen während der gesamten Veranstaltung für Fragen rund um das Thema Ausbildung und Studium zur Verfügung. Wer möchte, kann mit ihnen auch gerne ein kurzes Einzelgespräch führen.
Sie informieren auch über unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten, die vor und während einer Ausbildung in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus geben die Mitarbeitenden der Arbeitgeberservice einen Gesamtüberblick über freie Ausbildungsplätze.
Die Lehrstellenbörse findet in der Agentur für Arbeit, Eisenbahnstr. 42, 74821 Mosbach statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch Eltern sind herzlich willkommen.
Wer Fragen zur Veranstaltung hat, kann sich gerne an die Berufsberatung wenden; E-Mail:Tauberbischofsheim.152-U25@arbeitsagentur.de
Kindergeld ab 18 Jahren: Viele Familien haben weiter Anspruch
Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag
Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds.
Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen
Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse - idealerweise online - zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter Familie und Kinder zu finden
Bevollmächtigte können Behördengänge jetzt auch digital erledigen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie: Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen künftig Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen.
Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen.
Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Ab voraussichtlich Ende April 2026 stehen auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit.
„Digitalisierung muss den Alltag spürbar erleichtern: Durch die neue Online-Vertretung sparen wir Betroffenen und ihren Helfern Zeit und Wege, indem wir erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung ermöglichen“, so Elisabeth Giesen, Leiterin der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim.
Auch gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt. Die rund 260.000 Kundinnen und Kunden, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz „Online-Handeln“ ergänzen.
Informationen zu diesem Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen.
Auf dieser Seite sind die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können, aufgeführt. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum Download bereitgestellt. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.
Jederzeit von zuhause oder von unterwegs nutzen: die eServices und BA-mobil-App www.arbeitsagentur.de/eservices.



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